Voraussetzungen für die Zulassung zu den Ausbildungslehrgängen der Ski- und Snowboardlehrerschule sind die Anmeldung zur Ausbildung durch einen Landesskiverband sowie die Mitgliedschaft in einem Skiverein. Anmeldungen über das Anmeldeformular nimmt die Ski- und Snowboardlehrerschule bis zum jeweils angegebenen Meldeschluss entgegen.
Anmeldung/Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung DSV-Grundstufe
Grundstufenausbildung ALPIN, NORDIC, SNOWBOARD, SKITOUR:
Anmeldung über den jeweiligen Landesskiverband.
Grundstufenausbildung SKI-INLINE und TELEMARK:
- Mitgliedschaft in einem Verein, der dem jeweiligen Landesskiverband angeschlossen ist
- Nachweis an der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (8 Doppelstunden, nicht älter als 2 Jahre)
- Rechtzeitige Meldung über den Verein
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- ein angemessenes eigenes skisportliches Können
Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zum DSV-Instructor
DSV-Instructor-Ausbildung ALPIN, NORDIC, SNOWBOARD, SKITOUR:
Anmeldung über den jeweiligen Landesskiverband.
DSV-Instructor-Ausbildung SKI-INLINE und TELEMARK:
- erfolgreicher Abschluss der Ausbildung DSV-Grundstufe oder Anerkennung einer gleichwertigen Ausbildung
- Mitgliedschaft in einem Verein, der dem jeweiligen Landesskiverband angeschlossen ist
- Nachweis an der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (8 Doppelstunden, nicht älter als 2 Jahre)
- Rechtzeitige Meldung über den Verein
- Vollendung des 17. Lebensjahres
- ein angemessenes eigenes skisportliches Können
- Kenntnis der Anforderungen in den einzelnen Kompetenzbereichen
Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zum DSV-Skilehrer, DSV-Snowboardlehrer, DSV-Skilehrer Telemark, DSV-Skitourenführer
- Abgeschlossene Ausbildung DSV-Instructor
- Mitgliedschaft in einem Verein, der dem jeweiligen Landesskiverband angeschlossen ist
- Nachweis an der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (8 Doppelstunden, nicht älter als 2 Jahre)
- Rechtzeitige Meldung über den LSV
- Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen durch den LSV
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- ein angemessenes eigenes skisportliches Können
- Kenntnis der Anforderungen in den einzelnen Kompetenzbereichen
Nach dem Erwerb der jeweiligen Lizenz (Trainer-C und Trainer-B Breitensport bzw. DSV Grundstufe und DSV Instructor) beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Lizenz die Gültigkeitsdauer für 3 Jahre. Nach dem Erwerb der Lizenz Trainer-A Breitensport (DSV-Skilehrer, DSV-Snowboardlehrer, DSV-Skilehrer Telemark, DSV-Skitourenführer) beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Lizenz die Gültigkeitsdauer für 2 Jahre.

