DSV

Kampfrichter-Card

Nach der Teilnahme an einer Ausbildung zum EDV-Kampfrichter oder TD-National bzw. einer entsprechenden Fortbildung kann die Ausstellung der Kampfrichter-Card über den DSV-Card- und Lizenzservice beantragt werden.
Die Kampfrichter-Card dient als offizieller Nachweis für alle ausgebildeten Kampfrichter.
Sie können die Ausstellung/Verlängerung direkt über unser Online-Formular beantragen.
Die Gültigkeit der Kampfrichter-Card wird ab dem Datum der Ausbildung bzw. der letzten Fortbildung berechnet und beträgt 24 Monate.


Antrag