https://www.ski-online.de/skiversicherung?utm_source=DSV_Website&utm_medium=Banner&utm_campaign=DSV_Banner
Suche

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes tritt in Kraft

22.05.13
News
Mit den gesetzlichen Änderungen soll das Ehrenamt weiter gestärkt und die Arbeit in gemeinnützigen Vereinen entlastet werden. Am 1. März hat der Bundesrat zugestimmt. Der Übungsleiterfreibetrag wurde auf 2.400 Euro pro Jahr angehoben. Bei der Anwendung der neuen Bestimmungen ist Vorsicht geboten. Während einige rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten, gelten andere Vorschriften erst ab dem kommenden Jahr.
Skikurs
Rückwirkend gilt die Anhebung des Übungsleiterfreibetrages (auch ÜL-Pauschale genannt), der sogenannten Ehrenamtsfreibetrag und die Anhebung der Zweckbetriebsgrenze. Voraussichtlich erst ab 1. Januar 2014 gilt die Regelungen zur zeitnahen Verwendung der Mittel und über die Bildung von Rücklagen. Hinsichtlich der rückwirkenden Gesetzesänderungen besteht für die Vereine unter Umständen Handlungsbedarf.

Sportvereine, die ihren Übungsleiterinnen und Übungsleitern den neuen Freibetrag in Höhe von 2.400 Euro jährlich auszahlen möchten, sollten daran denken, bestehende Verträge anzupassen. Gleiches gilt für die Anhebung der Ehrenamtspauschale von jährlich 500 Euro auf 720 Euro. Bestehende Verträge sollten überprüft werden.

Manche Vereine haben in ihrer Satzung geregelt, dass Vorstandsmitglieder die sogenannte Ehrenamtspauschale in Höhe von höchstens 500 Euro jährlich erhalten dürfen. Ist die Vergütung in der Satzung betragsmäßig angegeben, sollte in jedem Fall die Satzung geändert werden, bevor der neue Freibetrag von 720 Euro ausgezahlt wird.

Die Anhebung der Zweckbetriebsgrenze von bisher 35.000 Euro auf 45.000 Euro führt für viele Vereine zu einer Steuervereinfachung. Vereine, die in der Vergangenheit die Zweckbetriebsgrenze überschritten hatten und zum Verzicht auf die Anwendung dieser Grenze optiert hatten, bleiben aber nach wie vor im Rahmen des Fünfjahreszeitraums an diesen Verzicht gebunden, auch wenn sie die neue Schwelle von 45.000 Euro im Jahr nicht überschreiten sollten.

Quelle: LSB Nordrhein-Westfalen
2013-05-23
Stand: 19.04.2024
Kontakt
Sara-Maria Wolfram
Leistungssport GmbH
Sekretariat
Tel.: 089-85790 262