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Fluthilfe für vereinseigene Sportstätten möglich

01.07.13
Nachrichten,
Der DOSB hat dem Deutschen Bundestag dafür gedankt, dass er vereinseigene Sportstätten ins Aufbauhilfegesetz aufgenommen hat. Dieses wurde zur Fluthilfe am Freitag einstimmig verabschiedet.
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„Der organisierte Sport begrüßt es sehr, dass vereinseigene Sportstätten in das Gesetz aufgenommen worden sind“, sagte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper in Berlin.

In der ursprünglichen Fassung hätte sich die Aufbauhilfe nur auf öffentliche Stellen und an Unternehmen im Sinne des Arbeits- und/oder Umsatzsteuerrechts bezogen. Durch die Einfügung der Worte „sowie für andere Einrichtungen“ nach dem Wort „Unternehmen“ in § 2, Abs. 2, Satz 1, Nr. 1 sei „quasi in letzter Minute“ im parlamentarischen Verfahren klargestellt worden, dass auch andere private oder öffentliche Einrichtungen, und zwar insbesondere auch Vereine, zum Adressatenkreis der Regelung gehören, erklärte Michael Vesper: „Mit anderen Worten: Nicht nur kommunale, sondern auch vereinseigene Sportstätten sind von der Aufbauhilfe erfasst.“

Der organisierte Sport hatte sich für diese Regelung stark gemacht. Das Gesetz kann in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 5. Juli 2013 zustimmt.
Von Flutschäden betroffen sind Sportvereine in mindestens acht Bundesländern. Derzeit läuft in den Landessportbünden eine Bestandsaufnahme.

Der DOSB hatte bereits am 8. Juni einen eigenen Hilfsfond für hochwassergeschädigte Sportvereine beschlossen, in den die Stiftung Deutscher Sport des DOSB 100.000 Euro Soforthilfe einzahlte. Darüber hinaus riefen DOSB und die Konferenz der Spitzenverbände die Sportorganisationen auf, ebenfalls in den Hilfsfond einzuzahlen. Zahlreiche Landessportbünde haben bereits ihre Unterstützung zugesagt. Auch nicht betroffene Vereine oder andere Sportorganisationen können spenden. Wer in den Hilfsfond einzahlen möchte, kann dies mit folgender Bankverbindung tun:
Stiftung Deutscher Sport
Kontonummer: 00 96 18 26 00
Bankleitzahl: 500 800 00
IBAN: DE 17 500 800 0000 961 826 00

Das Bundesministerium der Finanzen unterstützt die schnelle und unbürokratische Abwicklung der Soforthilfe durch eine Vereinfachung des Spendennachweises. So genügt für den steuerlichen Nachweis der Zuwendungen der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts.

Quelle
DOSB
2013-07-01
Stand: 28.03.2024
Kontakt
Sara-Maria Wolfram
Leistungssport GmbH
Sekretariat
Tel.: 089-85790 262