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Bayerischer Skiverband klagt gegen Ski Alpin-Verbot des Bayerischen Gesundheitsministeriums

15.03.21
News
Im Zuge des dritten Öffnungsschrittes, laut der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, ist seit Montag, den 08.03.2021, kontaktfreier Sport auf Sportstätten unter freiem Himmel auch in Gruppen erlaubt. Nun hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege angeordnet, Skilifte für den Trainingsbetrieb Ski Alpin für Kinder und Jugendliche zu schließen. Dagegen geht der Bayerische Skiverband umgehend vor.
Bayerischer Skiverband
"Das Staatsministerium stellt die durch Vereine organisierte Sportausübung in Kleingruppen mit der Nutzung der Skilifte als Freizeitanlage gleich. Das ist in unseren Augen falsch", erklärt BSV-Präsident Herbert John. Da nur Kinder und Jugendliche trainieren dürfen, die im Besitz eines aktiven Startpasses des Bayerischen Skiverbandes (BSV) sind, ist die touristische Nutzung von Skiliften ausgeschlossen.

Der BSV reagiert mit großem Unverständnis auf die Entscheidung und damit auf eine massive Ungleichbehandlung der Sportarten des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Deshalb reicht der BSV Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein.

"Nach unserer Auffassung ist der vereinsbasierte Trainingsbetrieb von Kindern und Jugendlichen in der Sportart Ski Alpin mit allen anderen kontaktfreien Freiluftsportarten gleichzusetzen und muss daher stattfinden dürfen", ergänzt BSV-Geschäftsführer Wolfgang Weißmüller. "Die sieben in Bayern laufenden Skilifte sind ausschließlich für den Trainingsbetrieb der Bundes - und Landeskader und für Startpassinhaber genutzt."

Sollte der Verwaltungsgerichtshof dem Antrag folgen, kann unter Beachtung der erforderlichen und vom BSV ausgearbeiteten Hygienemaßnahmen und Schutzkonzepte wieder der Trainingsbetrieb in Kleingruppen für die Startpassinhaber stattfinden. "Wir appellieren nachdrücklich an die Bayerische Staatsregierung und an die entsprechenden Ministerien, eine Gleichbehandlung in der bayerischen Sportlandschaft zu fördern und die Ungleichbehandlung in zukünftigen Verordnungen zu unterbinden", betont John.

Für den Bayerischen Skiverband, seine Regionalverbände und die bayerischen Ski- und Snowboardvereine hat die Gesundheit aller Sportlerinnen und Sportler sowie der haupt- und ehrenamtlich ins Sportgeschehen eingebundenen Personen absolute Priorität. Nach nun viereinhalb Monaten im Vereinssport-Lockdown muss den Kindern und Jugendlichen aber eine vernünftige Perspektive aufgezeigt werden können.
2021-03-15
Stand: 28.03.2024
Kontakt
Sara-Maria Wolfram
Leistungssport GmbH
Sekretariat
Tel.: 089-85790 262