Good Governance - Gute Verbandsführung im DSV
Fair Play und Respekt im Verbandsalltag: Sport steht für Fair Play, Regeln und Gemeinschaft – Werte, die auch in der Verbandsführung eine zentrale Rolle spielen. Good Governance bedeutet, Verbandsziele auf Basis ethischer Prinzipien zu verfolgen und eine Kultur des respektvollen, fairen und sachlichen Umgangs zu pflegen. Das Ansehen des DSV wird maßgeblich durch das Verhalten seiner haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter geprägt. Eine lockere Atmosphäre gehört zum Sport, doch sie darf nicht zu Grenzüberschreitungen führen. Unterschiedliche Bedürfnisse – ob bei Distanz, Ansprache oder Umgangston – erfordern Achtsamkeit und Professionalität, insbesondere in hierarchischen Konstellationen. Wir schaffen Raum für offene Kommunikation, die auf Vertrauen und gegenseitigem Respekt basiert.
Grundlage dafür bildet der DSV-Ethik-Code. Die dort definierten Werte und Grundsätze sollen das Verhalten und den Umgang miteinander innerhalb unseres Verbandes auf der Grundlage seiner Satzung und seiner Ordnungen sowie gegenüber Außenstehenden bestimmen. Ergänzt und konkretisiert wird dieser durch die Gemeinsame Richtlinie einer guten Verbandsführung des DSV.
Der DSV hat seine externe Ombudsstelle zum 18. Oktober 2018 besetzt und Rechtsanwalt Dr. Bernd Kuhn durch die DSV-Verbandsversammlung als unabhängigen Vertrauensanwalt bestellt.
Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden. Solchen Whistleblowern muss es möglich sein, Missstände ohne Angst offenzulegen.
Die Zentrale Hinweisstelle dient allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (hauptamtliche, ehrenamtliche oder Honorarkräfte), Mitgliedern, Athletinnen und Athleten und weiteren Stakeholdern, sowie außenstehenden Dritten als Anlaufstelle. Diese können sich mit Hinweisen zu möglichen Rechts-, Compliance- bzw. Integritäts-Verstößen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verbandes an die Zentrale Hinweisstelle wenden. Die Stelle befasst sich mit Verstößen gegen geltendes Recht oder verbandsinterne Regelungen.
Bernd Kuhn
Bernd Kuhn
Good-Governance-Beauftragter
bernd.kuhn
@lexkuhn.com