Safe Sport im DSV - Schneesport schaut hin!

Gegenseitiger Respekt“ und die „Wertschätzung jedes Einzelnen“ sind für uns keine wohlklingenden Schlagwörter, sondern zentrale Bausteine unserer Verbands-DNA. Mit unserem Präventionsprogramm „Schneesport schaut hin“ fördern wir unsere gemeinsame und gelebte Kultur „des Hinsehens und der gegenseitigen Wertschätzung" und übernehmen Verantwortung. Vom kleinen Verein bis hinauf zu unseren Nationalmannschaften. Mit einem sportlichen Umfeld, in dem sich alle Beteiligten sicher bewegen können und das Tätern keine Plattform bietet. Nur so kann unser Sport Spaß machen - und das soll auch so bleiben!
Wir stellen uns klar gegen jegliche Form von Gewalt und sehen uns gemeinsam mit den Landesskiverbänden in der Verantwortung. Sowohl in der Präventionsarbeit als auch als vertrauensvoller und verlässlicher Ansprechpartner für alle Aktiven und Engagierten.

Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Gewalt

Die Materialien zur Sensibilisierung und Qualifizierung im Themenfeld basieren auf einer spezifisch durchgeführten Risikoanalyse. Diese Risikoanalyse identifiziert durch die Betrachtung der Vertrauensbeziehungen, Situationen und Rituale aus der Praxis sowie der Kultur und Struktur im Deutschen Skiverband mögliche Gefährdungsaspekte.

Handlungsempfehlungen „Schneesport schaut hin“

„Schneesport schaut hin!“ richtet sich an alle Verantwortlichen, an Trainerinnen, Übungsleiter, Sportlerinnen, Eltern und Funktionsträger. 
Die Broschüre gibt konkrete Empfehlungen zur Prävention und zeigt wichtige Voraussetzungen zur Entwicklung einer Kultur des Hinsehens auf. Es werden Maßnahmen für einen professionellen Umgang mit konkreten Verdachtsäußerungen erläutert und erklärt, wie in konkreten Fällen interveniert und sorgfältig aufgearbeitet wird. Die Handlungsempfehlungen dienen als Orientierung und zeigen mögliche oder notwendige Schritte in diesem Themenfeld auf. 
Die Broschüre kannst du unter hier downloaden.

E-Learning-Modul „Schneesport schaut hin“

Hier erfährst du, was interpersonale Gewalt ist. Im Alltag bringen wir Gewalt oft mit körperlicher Aggression in Verbindung – doch da gibt es noch mehr Formen der Gewalt: Neben körperlicher Gewalt beispielsweise auch sexuelle, psychische Gewalt oder Vernachlässigung. Du lernst die Anzeichen sexualisierter Gewalt sowie Risikofaktoren des Schneesports und rechtliche Hintergründe kennen. Das Modul zeigt dir Handlungsleitlinien auf, wie du mit konkreten Situationen umzugehen hast und informiert dich, an wen du Dich bei offenen Fragen wenden kannst. 
Die Absolvierung des E-Learning-Moduls ist Voraussetzung für alle Lizenzverlängerungen für Trainer und Skilehrer im DSV.
Hier geht’s zum Modul.

Planspiel „Schau hin und sag was!“

Das Planspiel bietet euch eine gute Möglichkeit, das Thema im eigenen Verein/Team/... anzusprechen und einen Umgang damit auf spielerische und emotionale Art und Weise zu erlernen.

  • Gemeinsam gegen das Spiel: Ihr alle habt im Spiel die Aufgabe, Situationen aus dem Schneesport zu beobachten, zu erkennen, wann Grenzen überschritten sind und dann entsprechend zu handeln 
  • Am Ende wird euer Handeln ausgewertet und bewertet. So seht ihr, ob wann und wie gehandelt wurde und was der beste Weg gewesen wäre. Damit lernt ihr spielerisch, wie man frühzeitig einschreitet, um Missverständnisse auszuräumen oder schlimmere Entwicklungen zu verhindern Gleichzeitig ist zu vermeiden, durch hypersensibles Vorgehen und „Fingerpointing“ Misstrauen im Umfeld hervorzurufen.
  • Zum Ende des Spiels entwickelt ihr gemeinsam, wie respektvolles und sensibles Miteinander funktioniert und wie ihr ein sicheres Umfeld schaffen könnt. Mit den Erfahrungen aus dem Spiel entwickelt ihr selbst einen Teamkodex haltet fest, „was ist für jeden ok ist und was eben nicht mehr“

Das Spiel kannst du unter: https://www.dsvaktiv-shop.de erwerben. 

Weitere Materialien und Arbeitshilfen

Weitere Materialien und Arbeitshilfen findest du auch unter: https://www.dsj.de/themen/kinder-und-jugendschutz/downloadbereich-arbeitshilfen-und-materialien  
 

Safe Sport Code - Das Regelwerk gegen interpersonale Gewalt im Deutschen Skiverband e.V.

Der Safe Sport Code des DSV basiert auf einem Muster des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und schafft eine einheitliche, rechtssichere Grundlage, um Gewalt im organisierten Sport vorzubeugen, sie aufzuklären und konsequent zu sanktionieren. Der Code beschreibt klar und umfassend, welche Formen physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt sowie welche Formen der Vernachlässigung im Sport auftreten können, legt Betroffenenrechte fest und definiert transparente Verfahrenswege.

Die ergänzenden Verhaltensrichtlinien bieten praxisnahe Orientierung für konkrete Situationen im Trainings-, Wettkampf- und Verbandsalltag und beruhen auf dem Selbstverständnis des DSV, ein sicheres Umfeld und eine Kultur des Hinsehens zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen zum Safe Sport Code im DSV

Warum gibt es den Safe Sport Code?

Der Safe Sport Code wurde auf Grundlage politischer Forderungen nach verbindlichen und bundesweit einheitlichen Standards zum Schutz vor interpersonaler Gewalt im organisierten Sport entwickelt.


Mit der Verabschiedung des Safe Sport Codes auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) im Dezember 2024 haben sich alle Mitgliedsorganisationen verpflichtet, das Regelwerk in den kommenden Jahren in ihren Organisationen umzusetzen.


Der Deutsche Skiverband (DSV) hat den Safe Sport Code auf seiner Verbandsversammlung im Oktober 2025 verabschiedet und zählt damit zu den ersten Spitzenverbänden in Deutschland, die diesen neuen Standard umgesetzt haben.

Wozu dient der Safe Sport Code?

Der Safe Sport Code ist Teil des DSV-Schutz- und Präventionskonzepts „Schneesport schaut hin!“. Während Präventionsmaßnahmen wie E-Learning, Schulungen und der Ehrenkodex der Sensibilisierung und Vorbeugung dienen, regelt der Safe Sport Code verbindlich den Umgang mit Verdachtsfällen und Vorfällen interpersonaler Gewalt. Er schafft damit eine einheitliche und rechtssichere Grundlage, um interpersonaler Gewalt im organisierten Sport vorzubeugen, Vorfälle transparent aufzuarbeiten und Verstöße konsequent zu sanktionieren.

Für wen gilt der Safe Sport Code?

Der Safe Sport Code gilt mit der Verabschiedung auf DSV-Ebene zunächst für alle Personen, die im oder für den DSV tätig sind.
Hierzu gehören insbesondere

  • die Landesskiverbände als Mitglieder des DSV, 
  • haupt- und ehrenamtlich tätige Funktionsträgerinnen und Funktionsträger, 
  • Mitarbeitende sowie Honorarkräfte, 
  • Trainerinnen und Trainer, 
  • Übungsleiterinnen und Übungsleiter 
  • Kampfrichterinnen und Kampfrichter, 
  • DSV-Kaderathletinnen und -athleten, 
  • DSV-Lizenzinhaberinnen und Lizenzinhaber, 
  • Mitglieder der Bundeslehrteams, 
  • Ausbilderinnen und Ausbilder, 
  • weitere Personen, die im Auftrag oder für den DSV tätig sind. 

 

Die Anerkennung des Safe Sport Codes erfolgt abhängig von der jeweiligen Funktion auf unterschiedlichen Wegen. Mitarbeitende, DSV-Kaderathletinnen und -athleten sowie weitere Personengruppen erkennen den Safe Sport Code über ihre jeweiligen Vertrags- oder Zusatzvereinbarungen an. Für Lizenzinhaberinnen und Lizenzinhaber ist die Zustimmung ab dem 1. August 2026 verpflichtender Bestandteil der DSV-Lizenzbeantragung.

Was bedeutet die Zustimmung zum Safe Sport Code?

Mit der Anerkennung des Safe Sport Codes verpflichten sich die jeweiligen Personen, den Safe Sport Code einschließlich der Verhaltensrichtlinien als verbindliche Grundlage ihres Handelns anzuerkennen.


Im Mittelpunkt stehen dabei zwei Grundprinzipien:

  • Verbot (Artikel 5): Gewalt und Grenzverletzungen gegenüber anderen Personen sind untersagt. Dies umfasst sowohl aktives Handeln als auch bewusstes Unterlassen sowie den Versuch oder die Anstiftung entsprechender Handlungen.
  • Gebot (Artikel 6): Wer Hinweise auf interpersonale Gewalt oder Grenzverletzungen erhält, ist verpflichtet, diese entsprechend der geltenden Regelungen weiterzugeben. Bewusstes Wegsehen oder vorsätzliches Unterlassen einer Meldung kann ebenfalls einen Verstoß gegen den Safe Sport Code darstellen.

Müssen wegen des Safe Sport Codes neue Schulungen absolviert werden?

Nein. Der Safe Sport Code ersetzt weder das Schutz- und Präventionskonzept „Schneesport schaut hin!“ noch bestehende Maßnahmen wie den Ehrenkodex, das E-Learning oder die Schulungsangebote. Er ergänzt diese Bausteine um verbindliche Regelungen und rechtssichere Verfahren.

Welche Rolle spielen die Verhaltensrichtlinien?

Der Safe Sport Code bildet das verbindliche Regelwerk für den Umgang mit interpersonaler Gewalt im organisierten Sport. Er schafft den rechtlichen Rahmen und regelt die Verfahren.


Die Verhaltensrichtlinien sind als Anhang Bestandteil des Safe Sport Codes. Sie konkretisieren dessen allgemeine Vorgaben für den Schneesport und machen sie für den Trainings-, Lehrgangs-, Wettkampf- und Verbandsalltag greifbar. Sie dienen als praxisnahe Orientierung und unterstützen dabei, Verantwortung im eigenen Handeln wahrzunehmen.

Der Safe Sport Code wurde bewusst als sportartübergreifendes Regelwerk entwickelt und gilt in seinen Grundsätzen für alle Sportarten gleichermaßen.

Die Verhaltensrichtlinien ergänzen diesen allgemeinen Rahmen um schneesportspezifische Beispiele und Orientierungshilfen. Als Anhang können sie bei Bedarf weiterentwickelt und an neue Erkenntnisse oder praktische Erfahrungen angepasst werden, ohne die Grundstruktur des Safe Sport Codes zu verändern.

Wie sind die Verhaltensrichtlinien entstanden?

Die Verhaltensrichtlinien basieren auf dem Muster des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und wurden für den Schneesport umfassend weiterentwickelt.
An ihrer Erarbeitung waren Vertreterinnen und Vertreter aus Vereinen, Landesskiverbänden, allen DSV-Disziplinen sowie Trainer- und Athletenvertretungen beteiligt. Ziel war es, praxisnahe Orientierung für den Schneesport zu schaffen, ohne Gemeinschaft, Vertrauen und Ehrenamt unnötig einzuschränken.

Wie sind die Verhaltensrichtlinien im Verhältnis zum Safe Sport Code anzuwenden?

Der Safe Sport Code bildet das verbindliche Regelwerk für den Umgang mit interpersonaler Gewalt im organisierten Sport. Er legt fest, welches Verhalten unzulässig ist und wie mit Verdachtsfällen und Verstößen umgegangen wird.

Die Verhaltensrichtlinien ergänzen den Safe Sport Code und konkretisieren dessen allgemeine Vorgaben für den Schneesportalltag. Sie dienen als praxisnahe Orientierung für typische Situationen im Trainings-, Lehrgangs-, Wettkampf- und Verbandsalltag und unterstützen dabei, Verantwortung im eigenen Handeln wahrzunehmen. Sie sind damit kein Regelwerk, das Gemeinschaft oder Ehrenamt einschränken soll, sondern ein Kompass für ein respektvolles und sicheres Miteinander.

 

Ein Verstoß gegen die Verhaltensrichtlinien führt für sich genommen nicht automatisch zum Vorliegen interpersonaler Gewalt oder zu einem Verstoß gegen den Safe Sport Code. Er kann jedoch Indiz für missbräuchliches Verhalten sein und Anlass für eine Prüfung der weiteren Voraussetzungen und des konkreten Einzelfalls geben. Je nach Situation können auch zunächst klärende, präventive oder organisatorische Maßnahmen angemessen sein.

Die Verhaltensrichtlinien stellen keinen abschließenden Katalog möglicher Verstöße dar und begrenzen den Anwendungsbereich des Safe Sport Codes nicht. Auch ein Verhalten, das in den Verhaltensrichtlinien nicht ausdrücklich genannt ist, kann einen Verstoß gegen den Safe Sport Code darstellen, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verhaltensrichtlinien dienen damit als Orientierungshilfe für eine verständliche, praxisnahe und situationsgerechte Anwendung des Safe Sport Codes im Schneesport.

Wie läuft ein Verfahren nach dem Safe Sport Code ab?

Ein Verfahren beginnt mit einer Meldung eines Verdachts oder Vorfalls.

Hinweise können an die DSV-Anlaufstelle Safe Sport, den Good-Governance-Beauftragten oder über das anonyme Hinweisgebersystem erfolgen.

Im Anschluss erfolgt eine unabhängige Sachverhaltsaufklärung durch das DSV-Untersuchungsteam.

Auf Grundlage der Untersuchung entscheidet der DSV-Rechtsausschuss über mögliche Maßnahmen oder Sanktionen. Gegen Entscheidungen bestehen die im Safe Sport Code vorgesehenen Rechtsmittel.

Was bedeutet die kaskadenartige Implementierung?

Der Safe Sport Code wird schrittweise im gesamten organisierten Sport eingeführt.

Mit der Verabschiedung des sportartübergreifenden Musterregelwerks durch den DOSB im Dezember 2024 haben sich alle Mitgliedsorganisationen verpflichtet, den Safe Sport Code in ihren eigenen Strukturen umzusetzen und die Einführung auf den nachgelagerten Ebenen zu unterstützen.
Der DSV hat diese Verpflichtung mit der Verabschiedung des Safe Sport Codes im Oktober 2025 umgesetzt und gehört damit zu den ersten Spitzenverbänden in Deutschland.

Gemeinsam mit den Landesskiverbänden wird der DSV nun die nächsten Umsetzungsschritte vorbereiten. Dabei sollen Erfahrungen aus der Einführung auf Bundesebene genutzt werden, um die Implementierung auf Landesebene zu unterstützen. Perspektivisch wird der Safe Sport Code anschließend auch in den weiteren Ebenen bis zu den Vereinen verankert.

Wo finde ich den Safe Sport Code und weitere Informationen?

Auf unserer Website findest du alle wichtigen Informationen rund um den Safe Sport Code. Dort stehen dir der vollständige Safe Sport Code, die Verhaltensrichtlinien, weiterführende Informationen, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie weitere Materialien zum Thema Safe Sport zur Verfügung: www.deutscherskiverband.de/safe-sport 

Eure Kontakte und Anlaufstellen


Anlaufstelle im DSV

Wenn du Hinweise auf interpersonale Gewalt hast – z. B. körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt oder Vernachlässigung – oder dir eine Situation Sorgen bereitet, kannst du dich an die Anlaufstelle Safe Sport im DSV oder den Good-Governance-Beauftragten des DSV wenden.

Anlaufstelle Safe Sport im DSV

Good-Governance-Beauftragter im DSV 


Was passiert, wenn ich mich melde?

  • Du wirst vertraulich beraten, auf Wunsch auch anonym.
  • Dein Anliegen wird ernst genommen, neutral angehört und sensibel eingeordnet.
  • Du erhältst Informationen zu deinen Rechten sowie möglichen nächsten Schritten.
  • Bei Bedarf werden externe Unterstützungsangebote vermittelt (z. B. psychosoziale, rechtliche oder fachliche Beratung).
  • Bestehen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß, erfolgt das weitere Vorgehen nach Maßgabe des Safe Sport Codes.

Zentrale Hinweisgeberstelle des DSV

Hinweise können auch über die zentrale Hinweisgeber-Meldestelle des Deutschen Skiverbandes abgegeben werden – auf Wunsch anonym und vertraulich:

Diese Meldestelle steht insbesondere für Hinweise auf mögliches Fehlverhalten, Regelverstöße oder Missstände im Verband zur Verfügung und erfüllt die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Beratung bei Fachberatungsstellen

Neben der Anlaufstelle im Verband gibt es zahlreiche Fachberatungsstellen, auch außerhalb des Sports, die dich mit deinen Anliegen beraten und dich unterstützen können.

SAFE SPORT - DEIN HALT BEI GEWALT:

Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.:

Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs:

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Carolin Heuberger

DSV-Sportentwicklung & Bildung | Safe Sport im DSV

0049 89 85790 225

carolin.heuberger @deutscherskiverband.de