Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten"
06.11.2025
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat den Startschuss für die Umsetzung der sogenannten "Sportmilliarde" gegeben. In diesem Rahmen hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) nun den Projektaufruf zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" veröffentlicht. Ziel des Programms ist es, kommunale Sportstätten bundesweit zu modernisieren und zu sanieren.
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Für die Jahre 2025 und 2026 stehen 333 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Der Bund fördert Projekte mit bis zu 45 Prozent der Gesamtkosten, in Haushaltsnotlagen sogar mit bis zu 75 Prozent. Der kommunale Eigenanteil liegt bei mindestens 55 Prozent. Das Gesamtinvestitionsvolumen muss mindestens 555.000 Euro, bei Haushaltsnotlage 333.000 Euro, betragen.

Wichtig: Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen, nicht Vereine – auch dann nicht, wenn sich die Sportanlagen im Vereinsbesitz befinden. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig das Gespräch mit eurer Kommune zu suchen, falls bei euch Sanierungsbedarf besteht. So könnt ihr gemeinsam prüfen, ob eine Antragstellung möglich ist und die Chancen auf Förderung erhöhen.

Eine Interessenbekundung kann vom 10. November 2025 bis 15. Januar 2026 über das Förderportal eingereicht werden. Eine Kombination mit Landesfördermitteln ist ebenfalls möglich.

Zur Unterstützung bietet das BBSR ab dem 3. November eine digitale Infoveranstaltung sowie eine Hotline an.

FAQs findet ihr bereits online, auch der DOSB hat auf seiner Website die wichtigsten Fragen und Antworten zum Förderprogramm zusammengestellt.