Safe Sport Code: Zustimmung ab 1. August Bestandteil des DSV-Lizenzantrags
03.08.2026
Ab dem 1. August 2026 ist die Zustimmung zum Safe Sport Code des Deutschen Skiverbands (DSV) verpflichtender Bestandteil jeder DSV-Lizenzbeantragung. Die Zustimmung erfolgt direkt im Online-Antrag durch das Setzen eines entsprechenden Hakens.
Ausschnitt des DSV-Lizenzantrags, der die Unterwerfungserklärung unter den Safe Sport Code als Teil des Antrages zeigt.

Mit der Integration des Safe Sport Codes in den Lizenzantrag folgt der nächste Umsetzungsschritt des im Oktober 2025 verabschiedeten Regelwerks. Als weiterer Baustein des DSV-Schutzkonzepts „Schneesport schaut hin!“ schafft der Safe Sport Code eine verbindliche und rechtssichere Grundlage, um interpersonaler Gewalt vorzubeugen, Vorfälle transparent aufzuarbeiten und konsequent zu sanktionieren. Gleichzeitig bekräftigt der DSV sein klares Bekenntnis zu Schutz, Integrität und einer modernen Sportkultur – denn Vertrauen, Respekt und Sicherheit sind die Grundlage für Gemeinschaft und sportliche Entwicklung.

 


Vom Beschluss zur Umsetzung


Mit der Verabschiedung des Safe Sport Codes im Oktober 2025 hat der DSV als einer der ersten Spitzenverbände in Deutschland den Safe Sport Code in seinen Verbandsstrukturen verankert. Der Code ist Teil einer gemeinsamen Entwicklung des organisierten Sports: Unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) wurde ein sportartübergreifendes Musterregelwerk entwickelt, das schrittweise in den Mitgliedsorganisationen des organisierten Sports implementiert wird. Ziel ist die bundesweit einheitliche Verankerung verbindlicher Standards zum Schutz vor interpersonaler Gewalt und Grenzverletzungen – von den Spitzenverbänden über die Landesverbände bis hin zu den Vereinen.

 

Mit der Integration in den Lizenzantrag folgt nun der nächste Schritt dieser Umsetzung.

 


Was bedeutet die Zustimmung?


Mit der Zustimmung entstehen keine neuen Schulungspflichten oder zusätzlichen Qualifizierungsanforderungen. Das bewährte Schutz- und Präventionskonzept „Schneesport schaut hin!“ mit seinen bestehenden Bausteinen – wie dem E-Learning, den Schulungsformaten und dem Ehrenkodex – bleibt unverändert bestehen. Der Safe Sport Code ersetzt diese Maßnahmen nicht, sondern ergänzt sie um einen verbindlichen verbandsrechtlichen Rahmen.

 

Mit ihrer Zustimmung erkennen Lizenzinhaberinnen und Lizenzinhaber den Safe Sport Code einschließlich der Verhaltensrichtlinien als verbindliche Grundlage ihres Handelns im DSV an. Sie verpflichten sich insbesondere,
•    die Grundsätze eines respektvollen und sicheren Miteinanders einzuhalten, 
•    Gewalt und Grenzverletzungen in jeder Form zu unterlassen, 
•    bei erkennbaren Grenzverletzungen oder interpersonaler Gewalt nicht wegzuschauen, sondern entsprechend der geltenden Regelungen Verantwortung zu übernehmen und 
•    die im Safe Sport Code geregelten Verfahren anzuerkennen. 

 

Damit werden keine neuen Werte geschaffen – vielmehr werden die Grundsätze, für die der DSV mit „Schneesport schaut hin!“ bereits seit vielen Jahren steht, verbindlich geregelt und durch klare und transparente Verfahren ergänzt.

 


Welche Rolle spielen die Verhaltensrichtlinien?


Der Safe Sport Code bildet das verbindliche Regelwerk für den Umgang mit interpersonaler Gewalt im organisierten Sport. Er spricht bewusst allgemein von missbräuchlichem Verhalten und schafft damit den rechtlichen Rahmen für einheitliche Verfahren.

 

Die Verhaltensrichtlinien ergänzen den Safe Sport Code und machen diesen für den Schneesportalltag greifbar. Sie bieten praxisnahe Orientierung für typische Situationen im Trainings-, Lehrgangs-, Wettkampf- und Verbandsalltag und helfen dabei, Verantwortung im eigenen Handeln wahrzunehmen. Sie sind damit kein Regelwerk, das Gemeinschaft oder gelebte Vereinskultur einschränken soll, sondern ein Kompass für ein respektvolles und sicheres Miteinander.

 

Wichtig ist dabei: Nicht jedes unangemessene Verhalten stellt automatisch einen Verstoß gegen den Safe Sport Code dar. Je nach Situation können zunächst klärende, präventive oder organisatorische Maßnahmen sinnvoll sein. Umgekehrt kann auch Verhalten, das nicht ausdrücklich in den Verhaltensrichtlinien genannt wird, einen Verstoß gegen den Safe Sport Code darstellen, wenn es erkennbar missbräuchlich ist. Die Verhaltensrichtlinien dienen daher als Orientierung – sie begrenzen den Safe Sport Code nicht, sondern helfen dabei, ihn im Schneesportalltag verständlich und praxisnah anzuwenden.

 

Schneesport lebt von Emotionen, Begeisterung und Gemeinschaft. Genau diese positiven Erfahrungen machen unseren Sport, unsere Lehrgänge und das Vereinsleben aus. Die Verhaltensrichtlinien sollen diese Gemeinschaft nicht einschränken, sondern schützen. Sie helfen dabei, Nähe, Freude und Vertrauen auf Augenhöhe zu leben – ohne persönliche Grenzen zu überschreiten oder Abhängigkeitsverhältnisse auszunutzen.


Verantwortung bedeutet dabei nicht Distanz um jeden Preis, sondern einen bewussten Umgang mit der eigenen Rolle, Respekt für die Grenzen anderer und ein Miteinander, in dem sich alle sicher fühlen können. Safe Sport und eine lebendige Leistungskultur sind deshalb keine Gegensätze – im Gegenteil: Unser Ziel ist es, eine sichere und wertschätzende Sportkultur zu schaffen, die Spitzenleistung fördert und gleichzeitig den Breitensport im Ehrenamt lebendig und machbar hält.

 


Weitere Informationen zum Safe Sport Code, den Verhaltensrichtlinien sowie allen Materialien findest Du unter: www.deutscherskiverband.de/safe-sport.