Voraussetzungen zur Zulassung der Skischulleiterausbildung:
- Abgeschlossene Ausbildung zum DSV-Instructor
- Mitgliedschaft in einem Verein/einer Skischule, welche/r dem jeweiligen Landesskiverband angeschlossen ist
- Rechtzeitige Meldung über den LSV
- Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen durch den LSV
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- ein angemessenes eigenes skisportliches Können
- Kenntnis der Anforderungen in den einzelnen Kompetenzbereichen
Voraussetzung zur Zulassung des Skischulkongresses:
- Lehrkraft einer DSV Skischule, welche dem jeweiligen Landesskiverband angeschlossen ist
- Rechtzeitige Meldung über den LSV
- Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen durch den LSV
- ein angemessenes eigenes skisportliches Können

